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   BGH, 28.08.1991 - 4 StR 384/91   

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BGH, 28.08.1991 - 4 StR 384/91 (https://dejure.org/1991,5006)
BGH, Entscheidung vom 28.08.1991 - 4 StR 384/91 (https://dejure.org/1991,5006)
BGH, Entscheidung vom 28. August 1991 - 4 StR 384/91 (https://dejure.org/1991,5006)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung - Verfahrensrüge - Unzulässigkeit einer Wiedereinsetzung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Da den Angeklagten selbst an dem Mangel regelmäßig keine Schuld trifft, wäre ihm auf einen entsprechenden Antrag hin stets Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; BGH wistra 1992, 28).
  • BGH, 02.12.2020 - 2 StR 267/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung und Nachholung von

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 1991 - 4 StR 384/91, wistra 1992, 28; vom 25. September 2012 - 1 StR 361/12, wistra 2013, 34).
  • OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Dies ist anerkannt für Fälle, in denen eine andere Rüge ordnungsgemäß erhoben und die Revision deswegen zulässig ist (vgl. BGH NStZ 1985, 181; wistra 1992, 28; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1 = NStE StPO § 44 Nr. 10; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3 = NStE StPO § 44 Nr. 17).

    Die Regelung in § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO würde im Ergebnis außer Kraft gesetzt, wenn der Betroffene nach Hinweis auf die formalen Mängel der Rechtsmittelbegründungsschrift durch den Verwerfungsbeschluß des Senats unter Hinweis auf Verteidigerverschulden seine zunächst nicht formgerecht angebrachte Verfahrensrüge nachbessern könnte (vgl. BGH NStE StPO § 44 Nr. 10; BGH wistra 1992, 28).

  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 301/12

    Recht auf wirksame Verteidigung und Wiedereinsetzungsantrag (Zulässigkeitsmängel

    Da den Angeklagten selbst an dem Mangel regelmäßig keine Schuld trifft, wäre ihm auf einen entsprechenden Antrag hin stets Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; BGH wistra 1992, 28).
  • OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Allgemeine Sachrüge; Begründungsfrist ;

    Eine Ergänzung bereits erhobener Verfahrensrügen ist grundsätzlich als unzulässig angesehen worden, weil anderenfalls die Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für den Bereich zunächst nicht formgerecht erhobener Verfahrensrügen außer Kraft gesetzt würde, wenn der Angeklagte, dem erst durch die Antragsschrift des Generalbundesanwalts oder Generalstaatsanwalts Mängel seiner Begründungsschrift angezeigt werden, diese unter Hinweis auf Verteidigerverschulden nachbessern dürfte (BGH NStZ 1985, 181; BGH wistra 1992, 28; BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 1 und 3; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).
  • KG, 23.09.1999 - 1 Ss 163/99
    Auf dem Wege der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Nachschieben von Verfahrensrügen nach Fristablauf oder die Ergänzung erhobener Verfahrensbeschwerden grundsätzlich nicht möglich (vgl. BGH NStZ 1985, 181; wistra 1992, 28; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).
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